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Betreut werden Menschen, für die eine rechtliche Betreuung durch das Gericht angeordnet ist, insbesondere also Menschen, die aus eigener Kraft ihre rechtlichen,
sozialen und persönlichen Angelegenheiten nicht mehr besorgen und den Zugang zu den
daseinssichernden sozialen, medizinischen und anderen Versorgungssystemen nicht mehr selbst finden
können.
Die Tätigkeit des beruflichen Betreuers als gesetzlicher Vertreter ist die rechtliche Besorgung dieser Angelegenheiten, die Betreute krankheits- oder behinderungs- bedingt nicht mehr selbst in ihrer rechtlichen
Auswirkungen erfassen |
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und allein verantwortlich wahrnehmen können.
Berufsbetreuer
- sind in ihrer Berufsausübung unabhängig,
- besitzen eine besondere Handlungskompetenz in einem breiten Handlungsspektrum,
- haben ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den ihnen anvertrauten Personen
- erbringen ihre Leistungen individuell auf den jeweils Betreuten bezogen.
Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht das Wohl der Betreuten.
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