Christian Schmidt

Diplom-Sozialpädagoge
Diplom-Sozialwirt (FH)
Berufsbetreuer
Verfahrenspfleger

Was ist eine
Betreuung?

Was ist eine
Verfahrenspflegschaft?


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Diplomarbeiten

Betreut werden Menschen,
für die eine rechtliche Betreuung durch das Gericht angeordnet ist, insbesondere also Menschen, die aus eigener Kraft ihre rechtlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten nicht mehr besorgen und den Zugang zu den daseinssichernden sozialen, medizinischen und anderen Versorgungssystemen nicht mehr selbst finden können.

Die Tätigkeit des beruflichen Betreuers als gesetzlicher Vertreter ist die rechtliche Besorgung dieser Angelegenheiten, die Betreute krankheits- oder behinderungs-
bedingt nicht mehr selbst in ihrer rechtlichen Auswirkungen erfassen

und allein verantwortlich wahrnehmen können.

Berufsbetreuer
- sind in ihrer Berufsausübung
   unabhängig,
- besitzen eine besondere
   Handlungskompetenz in einem
   breiten Handlungsspektrum,
- haben ein besonderes
   Vertrauensverhältnis zu den
   ihnen anvertrauten Personen
- erbringen ihre Leistungen
   individuell auf den jeweils
   Betreuten bezogen.

Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht das Wohl der Betreuten.

 
         

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer / -innen e.V. (BdB.e.V.)